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24.01.2024 „Internationaler Welttag der Bildung“

Früher Zugang zu Bildung auch in der Kindertagespflege. Bildung wird im weiten pädagogischen Sinne als selbsttätige Aneignung von sich selbst und der Welt verstanden. Daraus ergeben sich bestimmte Rollen für Kindertagespflegepersonen. Beispielsweise als Bildungs-unterstützer, -assistent oder -begleiter. Partizipation ist eine der zentralen Handlungsweisen der Umsetzung eines solchen subjektorientierten Bildungsverständnisses. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Schon Wilhelm von Humboldt betonte Ende des 18. Jahrhunderts die Beteiligung am Bildungsprozess. Kindertagespflege hat den gesetzlichen Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung sowie der Förderung von Kindern. Und obwohl frühe Bildung beiläufig zu verlaufen scheint, viel weniger zielgerichtet als etwa in der Schule, ist es die Aufgabe der Kindertagespflegepersonen, sich mit einem definierten Förderungs- und Bildungsanspruch auseinanderzusetzen. Das bedeutet: Kindertagespflegepersonen müssen sich ihrer Aufgabe bewusst sein und sich umfassend informieren und fortbilden. Nur so können sie für die Kinder Bildungs- und Entwicklungsbegleiter sein. Kinder lernen in der familienähnlichen Betreuungssituation, wie sie typisch für Kindertagespflege ist, voneinander. Die Alltagsbildung hat einen hohen Stellenwert. Die Kinder lernen hier miteinander, voneinander und profitieren von ganz alltäglichen Lernsituationen. Diese sind wesentlich, weil sie die Basis für weiteres schulisches Lernen sind. In der Kindertagespflege haben Kinder die Möglichkeit, sich individuell die elementaren Bildungsphasen, die für späteres Lernen unabdingbar sind, anzueignen.

https://www.unesco.de/bildung/bildungsagenda-2030/24-januar-erster-welttag-der-bildung?fbclid=IwAR0maNnZf1PTN7gmixduT4Qb9Ib2o1OOX0g8ovy-UhIgfi_r6SZK85qRN4s

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