Herzlich willkommen auf der Seite des

Landesverbandes Kindertagespflege Rheinland-Pfalz e.V.

Der LV KTP RLP hat sich im Jahr 2021 gegründet und setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz ein. Auf dieser Homepage finden Sie insbesondere auch Informationen zum Arbeitsfeld einer Kindertagespflegeperson.

Was ist

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Die Kindertagespflege ist im U3-Bereich ein zu Kindertageseinrichtungen gleichrangiges Betreuungsangebot mit dem Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe.

Wer hat Anspruch auf  Kindertagespflege?

Auszug aus § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtung und in Kindertagespflege

Jedes Kind das das erste Jahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagepflege zu fördern.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

 

Auszug aus § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

Eine Kindertagespflegeperson muss

Die Grundqualifizierung (inklusive 40 Stunden Praktikum), basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB), dessen Module vom Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur Entwicklung der Kindertagespflege 2015 erarbeitet wurden, absolvieren.

Mit der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Aufgabe nach § 23 SGB VIII, geeignete Tagespflegepersonen zu vermitteln und deren weitere Qualifizierung zu ermöglichen. Die Grundlage dazu ist in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz, vom 25.Januar 2017, AZ: 9505-5190-7/ 15 (2) 2017 zu finden.

Die örtlichen Jugendämter qualifizieren in Kooperation mit unterschiedlichen Bildungsträgern die angehenden Tagespflegepersonen nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB). Dies stellt neben anderen Voraussetzungen die Grundlage zu Erteilung einer gültigen Pflegeerlaubnis von Seiten des örtlich zuständigen Jugendamtes dar. Diese Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII wird vom örtlich zuständigen Jugendamt erteilt und ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung für weitere fünf Jahre ist bei erbrachten Voraussetzungen möglich.

Kindertagespflegepersonen dürfen bis zu 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen. Die zu betreuenden Kinder sind vorwiegend im Alter von 0-3 Jahre (U3). Darüber hinausdürfen aber auch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr betreut werden. Die Betreuung erfolgt in den eigenen Räumen, in angemieteten Räumen oder in der Wohnung der Eltern. Eine Festanstellung von Tagespflegepersonen ist seit 2013 auch durch Betriebe möglich.

Vorteile

Was bedeutet Kindertagespflege für Eltern?

1

Die Kindertagespflegeperson ist eine feste Bezugsperson, die  konstant für die ihr anvertrauten Kinder da ist.

Von Start der Eingewöhnung, bis zum Übergang in den Kindergarten, erleben die Kinder durch sie Verlässlichkeit und können so besonderes Vertrauen, wie auch eine wertvolle Beziehung zu ihr aufbauen.

Bindung vermittelt Sicherheit und Orientierung.

2

Das Betreuungsangebot in einer Kleingruppe bietet einen ruhigen und überschaubaren Rahmen. Kleinkinder unter 3 Jahren können sich in einem geborgenen, familiären Umfeld kognitiv, sozio-emotional und physisch optimal entwickeln. Es kann so auf die Bedürfnisse der Kinder gezielt, mit ausreichend Ruhe und Zeit ganz individuell eingegangen werden. Da die Bedürfnisbefriedigung bei Kindern, insbesondere bei den unter 2 jährigen, elementar ist, sind die besonderen Möglichkeiten in der Kindertagespflege von großer Bedeutung für jedes einzelne Kind. Jedes Kind wird hier wahrgenommen, gesehen und für es angemessen begleitet.

3

Kindertagespflege bietet Eltern einen großen Rahmen individueller Flexibilität.

Eltern haben die Möglichkeit, die benötigten Betreuungszeiten persönlich mit der Tagespflegeperson abzustimmen, auch spontan und kurzfristig, was die Organisation des Arbeits- und Familienalltags erheblich entspannt, wie auch entlastet.

4

In der Erziehungspartnerschaft zwischen Tagespflegeperson und Eltern wird täglich eng zusammen gearbeitet.

Im Fokus steht das Kind mit seinen Bedürfnissen und seiner Entwicklung. Achtsam werden die Familien durch Gespräche und kurzen regelmäßigen Austausch begleitet.

5

Unter Einbeziehung von Diversität und Individualität werden Kinder und Familien angenommen, wie sie sind und jeder für sich als Bereicherung erlebt. Ebenso vielfältig sind auch die Tagespflegestellen und deren Fachkräfte, was als große Chance auf eine ideale Betreuung für ein Kind, unter Berücksichtigung der gesamten persönlichen Familiensituationen und Wünsche, zu sehen ist.

6

In der Kindertagespflege wird auch das sozialräumliche Umfeld eines Kindes wahrgenommen. Seine Eltern, Familie und auch das Wohnumfeld, der Ort, bilden den Lebensraum eines Kindes und werden als Gesamtheit betrachtet, zu dem Kind gehörend, mit einbezogen in tägliches Handeln.

Qualitäten

der Kindertagespflege

  • Kleine, überschaubare Gruppe

  • Stabile Bindungs- und Bezugsperson

  • Individuelle Betreuung

  • Familiäre bzw, familienähnliche Situation

  • Flexible Betreuungszeiten

  • Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen

  • Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung

  • Angebot der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis und Beratung

Aufgaben und Ziele

des Landesverbands

Unser Hauptanliegen ist es, die Kindertagespflege landesweit als verlässliches, familiennahes Angebot der Bildung und Betreuung weiter zu entwickeln und als gleichwertiges Element in die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz zu implementieren.

Regelmäßige Gespräche mit dem Land, um

  • qualitätsorientiert sicherere Rahmenbedingung zu schaffen, die die Kindertagespflege vor Ort und im Land weiterzuentwickeln.

  • die Kindertagespflege in der Bedarfsplanung fest zu verankern.

  • die Kindertagespflege in der Beitragsfreiheit gleichzustellen mit den Kitas.

  • das Wunsch- und Wahlrecht zu verankern und zu leben.

  • bessere Kooperation mit den Fachkräften in den Verwaltungen und der Politik zu erzielen

  • Finanzielle Unterstützung von Fortbildungen für die Kindertagespflege in allen pädagogischen und wirtschaftlichen Bereichen.

  • Großtagespflegestellen im Angestelltenverhältnis, sowie mit Kooperationspartner-Verträgen und in Selbständigkeit im Land zu schaffen.

Ein Ziel zu haben bedeutet, sich auf den Weg zu machen und dabei all die bunten Steine aufzusammeln, die den Weg bereichern.

  • Für alle Verbandsmitglieder soll ein Netzwerk geschaffen werden, in dem Informationen, Hilfen und andere Unterstützungsleistungen angeboten werden können. 

  • Zusätzliche Qualitätssteigerung im Rahmen von Veranstaltungen z.B. durch Fortbildungen und Fachveranstaltungen mit Multiplikatoren.

  • Das Ziel, die Vernetzung aller beteiligten Gruppen zu realisieren, liegt in der Wertschätzung der Kindertagespflege.

  • Wir wollen uns fest etablieren als Ansprechpartner und Fachberatung im Qualitätsmanagement, für Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten.

Mitgliedschaft

Hiermit laden wir alle Kindertagspflegepersonen aus Rheinland-Pfalz ein, Mitglied zu werden und die Kindertagespflege ins rechte Licht zu rücken.

Vorstand

“Die Diskussion bestimmter Themen kann eine Stunde,
eine Woche oder mehrere Jahre in Anspruch nehmen,
bevor man gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung findet.”

 Jesper Juul Zitat
Landesverband Kindertagespflege RLP

Jutta Neideck

Erste Vorsitzende
Emilia Roth

Emilia Roth

1. Stellv. Vorsitzende
Landesverband Kindertagespflege RLP

Diana Fabro

2. Stellv. Vorsitzende
Landesverband Kindertagespflege RLP

Jörg Krüger

Kassenwart
Katharina Kalt

Katharina Kalt

1. Beisitzerin
Angela Kern

Angelika Kern

2. Beisitzerin
Angelika Schreisweis-Brezinova

Angelika Schreisweis-Brezinova

3. Beisitzerin

Kontakt

Für weitere Informationen zur Kindertagespflege können Sie uns gerne eine Nachricht via Kontaktformular schreiben.

Oder bei dem für Sie zuständigen Jugendamt sowie unter handbuch-kindertagespflege.de.

Kooperationspartner

Förderpartner

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