Kindertagespflegeperson werden
Interessiert an einer erfüllenden beruflichen Tätigkeit? Werden Sie Kindertagespflegeperson!
Was Sie erwartet
Sie begleiten und unterstützen Kinder individuell in ihrer Entwicklung. Im engen Austausch mit den Familien. Wenn Sie sich für diese Tätigkeit begeistern, starten Sie mit einem Beratungsgespräch bei Ihrer örtlichen Fachberatungsstelle Kindertagespflege.
Pflegeerlaubnis – der Grundstein für Ihre Arbeit
Damit Sie arbeiten dürfen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt. Im Erlaubnisverfahren prüfen die Fachstellen, ob Sie persönlich geeignet sind und ob Ihre Räumlichkeiten eine kindgerechte Betreuung ermöglichen. Die Erlaubnis wird gemäß § 43 SGB VIII erteilt und ist eng mit den Räumlichkeiten verbunden.
Sie müssen den Anforderungen für eine sichere, pädagogisch hochwertige Umgebung entsprechen. Je nach Kommune können zusätzlich bau-, sicherheits- und hygienebedingte Vorgaben gelten.
Falls Sie privat bei sich zu Hause betreuen möchten, wird für alle im Haushalt lebenden über 18 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG verlangt.
Ihre Grundqualifikation – kompetent und anerkannt
durch das Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
Als Kindertagespflegeperson benötigen Sie vertiefte Kenntnisse rund um die Anforderungen der Kindertagespflege. Diese Qualifikationen erlangen Sie durch qualifizierte Lehrgänge oder vergleichbare Nachweise.
Traditionell gab es das DJI-Curriculum „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ (160 Unterrichtsstunden). Seit dem 01.08.2022 gilt die neue Orientierung: Das Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten, zwei Praktika und mind. 140 UE-Selbstlerneinheiten wird teilweise für alle neuen Kindertagespflegepersonen vorgeschrieben.
Pädagogische Fachkräfte haben besondere Regelungen, informieren Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Stelle. In Rheinland-Pfalz finden Sie eine Übersicht der Bildungsträger, die QHB-Kurse anbieten.
Detaillierte Informationen zum „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) erhalten Sie beim Bundesverband Kindertagespflege e.V. und beim Deutschen Jugendinstitut (DJI).
Bereit loszulegen?
Kontaktieren Sie Ihre örtliche Fachberatungsstelle Kindertagespflege, informieren Sie sich über das Erlaubnisverfahren gemäß § 43 SGB VIII und erkunden Sie die passenden QHB-Formate in Ihrer Region. Starten Sie jetzt eine erfüllende Tätigkeit, die Kindern Raum für Entdeckung bietet und Familien Unterstützung gibt.
Merkmale einer Kindertagespflegeperson
Abschluss eines Qualifizierungskurses zur qualifizierten Kindertagespflegeperson. Die Qualifizierung erfolgt nach dem Curriculum des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege und schließt mit einem Zertifikat ab
Praktische Erfahrung in der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren
Fundierte Kenntnisse in der Erziehung sowie in der altersgerechten Förderung von Kindern.
Kontinuierliche Teilnahme an pädagogischen Weiterbildungen
Kontinuierliche Teilnahme an pädagogischen Fortbildungen
Besitzt eine Pflegeerlaubnis und benötigt ein erweitertes Führungszeugnis, aktueller Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und ein Hygienezertifikat.